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Barrierefreiheit im Netz: Maßnahmen fördern lassen

Barrierefreiheit im Netz: Maßnahmen fördern lassen

Damit Menschen mit körperlichen Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ist die Umsetzung von Maßnahmen für Barrierefreiheit unumgänglich. Neben der räumlichen Barrierefreiheit, die zum Beispiel Rampen für Rollstuhlfahrer meint, stoßen Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen auch in der digitalen Welt auf Hindernisse. Barrierefreiheit im Netz bedeutet, Internetseiten so zu gestalten, dass sie für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich und verständlich sind. Im Detail bedeutet das zum Beispiel:

  • Kontraste zwischen Hintergrund und Schrift, damit Texte besser lesbar sind
  • Alternativbeschreibungen bei Bildern
  • Texte linksbündig setzen
  • Leichte Sprache verwenden
  • Abkürzungen bei der ersten Erwähnung erklären
  • Skalierbarkeit der Schrift
  • Videos nicht von alleine abspielen lassen
  • Videoton im normalen db-Bereich einstellen
  • Untertitel
  • Blinkende oder animierte Elemente vermeiden
  • Sinnvolle und übersichtliche Seitenstruktur

Diese Maßnahmen helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern machen Webseiten auch allgemein leichter zugänglich – zum Beispiel bei lauter Umgebung, schlechtem Empfang, Sonneneinstrahlung und so weiter. Außerdem bewertet Google unter anderem die Übersichtlichkeit und Struktur einer Webseite – barrierefreie Webseiten ranken besser und werden von Usern schneller in den Suchmaschinen gefunden.

Förderprogramm der Aktion Mensch

Es lohnt sich also, die eigene Webseite einem Barrierecheck zu unterziehen und gegebenenfalls in entsprechende Maßnahmen zu investieren, zumal diese unter Umständen förderfähig sind. Zum Beispiel bietet die Aktion Mensch über das Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ Zuschüsse für Maßnahmen, die die Zugänglichkeit und Anwenderfreundlichkeit von Webseiten verbessern. Gefördert werden kleine Projekte mit bis zu 5.000 € und große Projekte mit maximal 300.000 €. Voraussetzung ist, dass die Projekte sich an den Standards der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und WCAG (Web Content Acessibility Guidelines) orientieren.

Investition in digitale Barrierefreheit macht sich bezahlt

Beide Verordnungen verpflichten öffentliche Stellen bereits jetzt zur digitalen Barrierefreiheit. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die digitale Barrierefreiheit zum generellen Standard wird. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Projekt oder Ihr Vorhaben förderfähig ist, helfen wir Ihnen übrigens gerne weiter. Lohnenswert sind Investitionen in die digitale Barrierefreiheit nicht nur, weil sie vielen Menschen das Leben vereinfachen und ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Auch für Unternehmen macht es Sinn, die eigene Webseite für Google fit zu machen. Denn nur wer bei Google gefunden wird, kann im Wettbewerb bestehen.

 

Go Digital: Neue Anträge seit Juli 2022 wieder möglich

Go Digital: Neue Anträge seit Juli 2022 wieder möglich

Seit dem 1.7.2022 können wieder neue Go Digital-Anträge eingereicht werden. Mit der Förderung werden kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt.

Mit dem Go Digital-Förderprogramm unterstützt das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) kleine und mittelständische Unternehmen bei Digitalisierungsprozessen und der digitalen Markterschließung. Die finanzielle Förderung kann für entsprechende Beratungsleistungen und konkrete Maßnahmen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Zertifizierung des Beraters bzw. des beratenden und durchführenden Unternehmens.

Für die Förderung müssen außerdem weitere Bedingungen im Unternehmen selbst erfüllt sein – beispielsweise muss die Anzahl der Mitarbeiter weniger als 100 betragen, der Unternehmenssitz muss sich in Deutschland befinden und die Vorjahresbilanz darf bei höchstens 20 Millionen Euro liegen. Die Go Digital-Förderung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen aus Wirtschaft und Handwerk, die förderfähig nach der De-minimis-Verordnung https://www.foerdermarkt.de/index.php/know-how/32-de-minimis-regel sind.

Zum 1. Januar 2022 wurden die bis dato gültigen Voraussetzungen für Go Digital durch eine neue Förderrichtlinie ersetzt. In der ersten Jahreshälfte konnten mangels beschlossenen Haushaltsgesetzes keine Neubewilligungen erfolgen. Seit dem 1. Juli 2022 ist es nun wieder möglich, neue Anträge einzureichen. Unternehmensberatungen, die bis zum 31.12.2021 für Go Digital autorisiert waren, behalten diesen Status bis zum 31.12.2022.

Möchten Sie sich zu Go Digital beraten lassen oder wollen Sie wissen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Förderungsbewilligung erfüllt? Dann kontaktieren Sie uns. Unser Partner markoon Consulting ist zertifizierter Go Digital-Berater und hilft Ihnen in allen Belangen rund um das Thema Förderungen weiter.

Fördermittel für Gründer

Fördermittel für Gründer

Wer ein Unternehmen gründen will, steht zunächst vor der entscheidenden Frage nach der Finanzierung. Neben dem Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur können Existenzgründer verschiedene weitere Fördermittel geltend machen – je nach Bundesland und abhängig von bestimmten Voraussetzungen. Viele Gründer wissen jedoch nicht, dass es solche Fördermaßnahmen überhaupt gibt. Vor einer Unternehmensgründung empfiehlt es sich daher immer, externen Rat einzuholen.

Als erste Anlaufstelle für Informationen kann Google dienen. Verschiedene Gründerplattformen und Förderdatenbanken bieten Übersichten über die Förderangebote der unterschiedlichen Bundesländer – zum Beispiel die Gründerplattform oder die Förderdatenbank für Bund, Länder und EU.

NRW vergibt über das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) Zuschüsse für Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung an Existenzgründer aus der gewerblichen Wirtschaft und aus freien Berufen. Gefördert werden Beratungen zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen.

In Baden-Württemberg können kleine oder mittlere Unternehmen, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren planen, entwickeln, umsetzen oder weiterentwickeln möchten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins erhalten. Bayern unterstützt freie und gewerbliche Existenzgründer mit einem Zuschuss zu Beratungskosten für ein Existenzgründercoaching.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln. Doch es lohnt sich in jedem Fall, vor der Gründung die Möglichkeiten zu erfragen. Externe Berater sind dafür sehr wertvoll, besonders, wenn sie autorisiert oder zertifiziert sind für die Beratung zu der spezifischen Förderung, für die Sie sich als Gründer jeweils besonders interessieren.

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