Wer sich in Deutschland beruflich weiterbilden möchte, kann gegebenenfalls eine staatliche Förderung dafür in Anspruch nehmen. Welche gängigen Fördermethoden es gibt, variiert je nach Bundesland. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Bildungsscheck NRW
Für Betriebe übernimmt das Land NRW übernimmt bis maximal 500 € die Hälfte der Kosten für berufliche Weiterbildungen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Sitz oder Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.
- Pro Jahr können maximal 10 Bildungsschecks vergeben werden – jeweils einer pro Mitarbeiter pro Jahr.
- Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden haben keinen Anspruch auf betriebliche Bildungsscheck
- Besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme einer Weiterbildung durch den Arbeitgeber (z. B. Fortbildungen zu Sicherheits- oder Datenschutzthemen), besteht ebenfalls kein Anspruch auf einen Bildungsscheck.
- Gefördert werden sowohl Präsenz- als auch Online-Weiterbildungen sowie Fortbildungen innerhalb des Betriebs
Auch Beschäftigte und Berufsrückkehrer haben Anspruch auf einen Bildungsscheck. Hier müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Wohnsitz in NRW
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 € (max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
- Übernahme der Hälfte der Kosten bis maximal 500 €
Sowohl für den betrieblichen als auch den Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrer besteht vorab die Verpflichtung zu einer Beratung. Diese ist kostenlos und erfolgt in ausgewählten Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Sind die Bedingungen für die Förderung erfüllt, wird der Bildungsscheck direkt im Anschluss an die Beratung ausgegeben und kann anschließend beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.
Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern
Mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Die Förderung können Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Bis zu 50 % der Kosten, jedoch höchstens 3000 € einer Weiterbildung werden übernommen. Die Antragstellung erfolgt über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitmarktentwicklung (GSA).
Eine Liste der Bildungsanbieter, für die ein Bildungsscheck ausgestellt werden kann, finden Sie hier.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Seite der GSA.
Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz unterstützen der Europäische Sozialfonds Plus und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit maximal 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Förderprogramm soll die berufliche Anpassung von Erwerbstätigen an die Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt begleitend unterstützen. Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
In der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) können maximal 60 % und in den übrigen Regionen in Rheinland-Pfalz maximal 40 % der Kosten je Teilnehmer übernommen werden, höchstens jedoch 1.500 € pro Teilnehmer. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 € je Kalenderjahr. Der Antrag kann über das Portal EurekaRLP Plus gestellt werden, über das auch die Abrechnung erfolgt.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Im Rahmen des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027 können seite dem 1. November 2022 Anträge auf Förderung durch den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein gestellt werden. Gefördert werden bis zu 40 % der Kosten für die Weiterbildung, höchstens jedoch 1.500 € pro Jahr und Antragsteller. Der Arbeitgeber oder der selbstständig Erwerbstätige müssen sich mit mindestens 60 % an der Finanzierung der Gesamtkosten beteiligen.
Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.
Können wir Sie beim Thema Weiterbildung oder bei der Personalsuche unterstützen? Dann nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!