Go Digital: Neue Anträge seit Juli 2022 wieder möglich
Seit dem 1.7.2022 können wieder neue Go Digital-Anträge eingereicht werden. Mit der Förderung werden kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt.
Mit dem Go Digital-Förderprogramm unterstützt das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) kleine und mittelständische Unternehmen bei Digitalisierungsprozessen und der digitalen Markterschließung. Die finanzielle Förderung kann für entsprechende Beratungsleistungen und konkrete Maßnahmen geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Zertifizierung des Beraters bzw. des beratenden und durchführenden Unternehmens.
Für die Förderung müssen außerdem weitere Bedingungen im Unternehmen selbst erfüllt sein – beispielsweise muss die Anzahl der Mitarbeiter weniger als 100 betragen, der Unternehmenssitz muss sich in Deutschland befinden und die Vorjahresbilanz darf bei höchstens 20 Millionen Euro liegen. Die Go Digital-Förderung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen aus Wirtschaft und Handwerk, die förderfähig nach der De-minimis-Verordnung https://www.foerdermarkt.de/index.php/know-how/32-de-minimis-regel sind.
Zum 1. Januar 2022 wurden die bis dato gültigen Voraussetzungen für Go Digital durch eine neue Förderrichtlinie ersetzt. In der ersten Jahreshälfte konnten mangels beschlossenen Haushaltsgesetzes keine Neubewilligungen erfolgen. Seit dem 1. Juli 2022 ist es nun wieder möglich, neue Anträge einzureichen. Unternehmensberatungen, die bis zum 31.12.2021 für Go Digital autorisiert waren, behalten diesen Status bis zum 31.12.2022.
Möchten Sie sich zu Go Digital beraten lassen oder wollen Sie wissen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Förderungsbewilligung erfüllt? Dann kontaktieren Sie uns. Unser Partner markoon Consulting ist zertifizierter Go Digital-Berater und hilft Ihnen in allen Belangen rund um das Thema Förderungen weiter.