In Nordrhein-Westfalen eröffnen sich für Gründer – und damit auch für angehende Immobilienverwalter – spannende Möglichkeiten, Unternehmensgründungen oder Übernahmen erfolgreich umzusetzen. Dank des aktualisierten Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW) für die Förderphase 2021 ‐ 2027 stehen nun noch attraktivere Bedingungen zur Verfügung.
Wer kann vom BPW profitieren?
Das Programm richtet sich an natürliche Personen ab 18 Jahren, die in NRW:
- Ein neues gewerbliches Unternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz aufnehmen möchten.
- Ein gewerbliches Einzelunternehmen oder ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals übernehmen möchten.
- Sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals beteiligen möchten.
- Vom angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln möchten.
Spezialisierte Beratungen für mehr Erfolg
Das BPW fördert spezielle Beratungen für:
- Migranten/Migrantinnen der 1. Generation (Personen, die selbst im Ausland geboren sind).
- Personen mit anerkannter Behinderung.
- Zur besseren betrieblichen Integration von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund.
- Zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter:innen mit Behinderung.
- Zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit.
- Zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
BPW: Aktuelle Änderungen (Stand 2023)
Ab sofort ist die Antragstellung auch digital möglich, was eine zügigere und komfortablere Abwicklung ermöglicht. Des Weiteren wurden die maximal förderfähigen Beratungstage für Neugründungen, Beteiligungen und Übernahmen angehoben. Interessant ist auch die Möglichkeit, bei einem Wechsel vom Neben- zum Haupterwerb nun bis zu vier geförderte Beratungstage zu erhalten. Zusätzlich zu den regulären Tagewerken können nun bis zu zwei weitere spezielle Beratungen beantragt werden. Außerdem wurde das Beratungshonorar pro Beratungstag angepasst und liegt nun bei 1.020 €.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Weg zur Förderung ist klar strukturiert. Zunächst tauschen Sie sich in einem Kontaktgespräch persönlich mit einem erfahrenen Berater oder einer Beraterin aus. Alternativ steht auch eine bequeme Videokonferenz zur Verfügung.
Anschließend können Sie den Antrag entweder online über das EFRE.NRW.online-Portal stellen oder schriftlich bei einer Zentralen Geschäftsstelle wie der IBP oder LGH einreichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mit Original-Unterschriften versehen sein muss.
Nachdem die Zentralen Geschäftsstellen den Antrag geprüft haben, erfolgt bei positivem Bescheid die Bewilligung der Fördermittel.
Wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden sollten: Die Beratung kann erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen. Ebenso darf der schriftliche Beratungsvertrag erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden. Bitte melden Sie das Gewerbe ebenfalls erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides an.
Fazit: Neue Perspektiven für angehende Immobilienverwalter
Das aktualisierte BPW-Programm bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Schritt in die Selbstständigkeit als Immobilienverwalter optimal vorzubereiten und umzusetzen. Die erweiterten Fördermöglichkeiten und die vereinfachte Antragsstellung erleichtern den Start ins eigene Unternehmen erheblich.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, steht Ihnen unser Partner markoon Consulting gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Fragen zu klären oder Ihren Antrag auf Förderung gleich in Gang zu bringen!