Professionelle Immobilienverwaltung erfordert aktuelles Fachwissen – nicht nur aus eigenem Anspruch, sondern auch per Gesetz. Mit der Einführung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter verpflichtet der Gesetzgeber seit dem 1. August 2018 alle Wohnungseigentums- und Mietverwalter, sich regelmäßig fortzubilden. Ziel ist es, die Qualität in der Verwaltung von Immobilien nachhaltig zu sichern und die Rechte von Eigentümern und Mietern zu schützen.
Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung bildet § 34c der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Konkret müssen Verwalter innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden anerkannte Weiterbildungen nachweisen – und das gilt nicht nur für Inhaber, sondern auch für angestellte Verwalter.
Warum diese Pflicht nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance für Verwalter ist, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Rechtliche Grundlagen: Wer muss sich als Verwalter weiterbilden?
Die Weiterbildungspflicht gilt für alle gewerblich tätigen Immobilienverwalter, die Wohnungen, Häuser oder Gewerbeeinheiten im Auftrag von Eigentümern verwalten. Dazu zählen sowohl Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) als auch Mietverwalter.
Nicht nur die Geschäftsführung oder Inhaber einer Hausverwaltung sind betroffen, sondern auch alle angestellten Verwalter, die unmittelbar mit Verwaltungsaufgaben betraut sind. Das bedeutet: Wer mit der Betreuung von Eigentümergemeinschaften, der Abrechnung von Betriebskosten, der Instandhaltung von Immobilien oder rechtlichen Fragen rund um Miet- und WEG-Verwaltung befasst ist, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden nachweisen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle verantwortlichen Personen in einer Hausverwaltung über aktuelles Wissen verfügen und rechtssicher arbeiten.
Pflichtumfang und Inhalte: Was verlangt das Gesetz?
Die gesetzliche Weiterbildungspflicht schreibt vor, dass Immobilienverwalter innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden an anerkannten Weiterbildungen teilnehmen müssen. Diese Vorgabe ist unabhängig von der Größe des Unternehmens und gilt auch für kleinere Verwaltungen sowie für selbstständige Einzelverwalter.
Dabei können verschiedene Formate genutzt werden. Neben klassischen Präsenzveranstaltungen sind auch Online-Seminare und Webinare zugelassen, sofern sie fachlich geeignet und zertifiziert sind. Das ermöglicht Verwaltern eine flexible Gestaltung ihrer Weiterbildung, abgestimmt auf den eigenen Arbeitsalltag.
Inhaltlich fordert das Gesetz, dass die Themen einen direkten Bezug zur Verwaltertätigkeit haben. Dazu gehören unter anderem rechtliche Grundlagen wie das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) und Mietrecht, aber auch praxisrelevante Themen wie Betriebskostenabrechnungen, Instandhaltungsmanagement, aktuelle rechtliche Änderungen und Digitalisierung in der Immobilienverwaltung.
Wichtig ist außerdem die Nachweispflicht. Verwalter müssen ihre absolvierte Weiterbildung dokumentieren und auf Verlangen gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen können. Die Teilnahme an einem Kurs oder Seminar muss durch ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung belegt werden. Es empfiehlt sich daher, die entsprechenden Unterlagen systematisch zu sammeln und aufzubewahren.
Folgen bei Verstößen: Was droht bei fehlender Weiterbildung?
Wer seiner Weiterbildungspflicht als Immobilienverwalter nicht nachkommt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Zum einen drohen empfindliche Bußgelder, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden wie dem Gewerbeamt oder der IHK verhängt werden können. In schwerwiegenden Fällen kann sogar die Entziehung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO die Folge sein.
Die Behörden sind berechtigt, stichprobenartig oder anlassbezogen zu prüfen, ob die vorgeschriebenen Weiterbildungen absolviert und korrekt dokumentiert wurden. Gerade bei Beschwerden von Eigentümern oder Auffälligkeiten in der Verwaltungspraxis kann eine solche Prüfung schnell Realität werden.
Neben den rechtlichen Folgen kann der Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht auch erhebliche Auswirkungen auf das Vertrauen der Eigentümer und Mieter haben. Wer nach außen nicht nachweisen kann, dass er und sein Team auf dem aktuellen Stand von Recht und Praxis sind, riskiert, als unprofessionell wahrgenommen zu werden. In einem zunehmend umkämpften Markt kann das den Verlust von Verwaltungsmandaten und einen Imageschaden zur Folge haben. Regelmäßige und nachgewiesene Weiterbildung stärkt daher nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen der Kunden.
So setzen Verwalter die Pflicht konkret um
Um die Weiterbildungspflicht effizient und rechtssicher zu erfüllen, sollten Immobilienverwalter gezielt anerkannte und zertifizierte Anbieter auswählen. Die imovion Academy zum Beispiel bietet mit den Schulungen von Immobilienexperte und Buchautor Massimo Füllbeck schnell anwendbares Praxiswissen und anerkannte Zertifikate. Die Schulungen können online, in Präsenz oder sogar bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.
Für die inhaltliche Auswahl gibt es zahlreiche Module, die gezielt auf die Bedürfnisse von Immobilienverwaltern zugeschnitten sind. Dazu gehören rechtliche Themen wie aktuelle Rechtsprechung im WEG- und Mietrecht, aber auch praxisnahe Fragen, etwa der Umgang mit schwierigen Eigentümergemeinschaften, neue Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen oder die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.
Um die Weiterbildungspflicht ohne Zeitdruck und Stress zu erfüllen, empfiehlt es sich, frühzeitig und kontinuierlich zu planen. Statt alle 20 Stunden kurz vor Ablauf der Frist zu absolvieren, ist es sinnvoll, jedes Jahr einzelne Themenblöcke zu belegen. So bleiben Wissen und Kompetenzen dauerhaft aktuell, und die Nachweispflicht wird ganz nebenbei erfüllt.
Mehr als eine Pflicht: Die Vorteile regelmäßiger Weiterbildung für Verwalter
Regelmäßige Weiterbildung ist für Immobilienverwalter weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Wer sich und sein Team kontinuierlich schult, sorgt dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden und die Verwaltung rechtssicher erfolgt. Gerade angesichts ständiger Gesetzesänderungen im Miet- und WEG-Recht ist aktuelles Wissen entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu reduzieren.
Darüber hinaus verbessert Weiterbildung die Qualität und Effizienz in der täglichen Arbeit. Gut geschulte Verwalter können komplexe Sachverhalte schneller und sicherer bearbeiten, was zu einer professionellen und reibungslosen Verwaltung führt. Auch schwierige Situationen wie Konflikte in Eigentümergemeinschaften lassen sich mit dem richtigen Fachwissen souveräner lösen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Vertrauen der Kunden. Eigentümer und Mieter erwarten heute zu Recht, dass ihre Verwaltung kompetent und auf dem neuesten Stand agiert. Wer seine Qualifikation regelmäßig nachweist, signalisiert Professionalität und Verlässlichkeit – das stärkt die Kundenbindung und kann bei der Gewinnung neuer Mandate den entscheidenden Unterschied machen.
Nicht zuletzt steigert ein gezieltes Weiterbildungsangebot auch die Attraktivität als Arbeitgeber. Fachlich anspruchsvolle und abwechslungsreiche Schulungen sind ein wichtiger Baustein, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Verwalter, die aktiv in die Weiterbildung ihres Teams investieren, positionieren sich als moderne und mitarbeiterorientierte Arbeitgeber.
Tipp: Weiterbildungen fördern lassen – so sparen Verwalter Kosten
Berufliche Weiterbildung muss nicht teuer sein. Immobilienverwalter können von verschiedenen Förderprogrammen der Bundesländer profitieren. Diese übernehmen teilweise bis zu 50 % der Weiterbildungskosten.
Auch Angestellte kleiner und mittlerer Hausverwaltungen können Zuschüsse beantragen. Wichtig: Die Förderung muss vor Kursanmeldung beantragt werden.
Gern berät das Team von imovion Sie gemeinsam mit unseren Partnern, den Förderexperten von der markoon Consulting, zu passenden Fördermöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!