Der zertifizierte Immobilienverwalter
Alles, was Sie zur Neuerung im Wohnungseigentumsgesetz 2020 wissen sollten
Verwalter werden, war früher relativ einfach. Doch seit dem Wohnungseigentumsgesetz 2020 sieht das anders aus. Wir zeigen, was sich geändert hat und welche Pflichten damit einhergehen.
Welche Folgen hat das Wohnungseigentumsgesetz für neue Immobilienverwalter?
Seit dem 01. Dezember 2020 hat jede WEG mit mehr als 8 Einheiten Anspruch auf einen zertifizierten Immobilienverwalter. Mit der Zertifizierung geht der Sachkundenachweis einher. Dieser Anspruch besteht erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten der WEG-Reform. So ist gewährleistet, dass genug Zeit für die Entwicklung und Einführung idealer Zertifizierungsverfahren gegeben ist.
Als zertifiziert gilt, wer von der Industrie- und Handelskammer durch Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, um die Tätigkeit des Immobilienverwalters auszuführen.
Was bedeutet das Wohnungseigentumsgesetz 2020 für bestehende Immobilienverwalter?
Die Regelung sieht für bereits bestellte Immobilienverwalter etwas anders aus. Wer bereits im Einsatz ist, der gilt automatisch für 3,5 Jahre als zertifizierter Verwalter. Gerechtfertigt wird dies anhand der bereits gesammelten, praktischen Erfahrung. Somit haben alteingesessene Immobilienverwalter noch bis zum 01.06.2024 Zeit, eine offizielle Zertifizierung nachzuholen.
Gibt es Ausnahmen für die Regelung zum zertifizierten Immobilienverwalter?
Ausgenommen von der Regelung sind Anlagen mit weniger als 9 Sondereigentumsrechten. Und zwar, wenn der Immobilienverwalter bereits aus den Wohnungseigentümern bestellt wurde. Wenn jedoch ein Drittel der Wohnungseigentümer eine Bestellung verlangt, so muss ein zertifizierter Verwalter eingesetzt werden.
Was ist mit der Fortbildungspflicht?
Die Fortbildungspflicht aus dem Jahr 2018 bleibt von dieser Änderung unberührt. Somit müssen Immobilienverwalter weiterhin 20 Stunden Fortbildung in 3 Jahren nachweisen.