Eigentümerversammlung 2020: Flexibler und digitaler, denn je!
Wir zeigen, wieso und was es zu beachten gilt.
Das Wohnungseigentumsgesetz 2020 bringt viele Neuerungen, auch was Eigentümerversammlungen angeht. Diese können nun flexibler und digitaler gestaltet werden.
Mehr Freiheiten durch Digitalisierung
Mit der Neuerung wird erstmals die Digitalisierung gefördert. So wird es Eigentümern ermöglicht, auch online an Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Zudem kann eine Eigentümerversammlung nun per Textform über elektronische Kommunikationsmittel einberufen werden. Auch können Umlaufbeschlüsse künftig per Textform über E-Mail, Internetplattformen oder Apps gefasst werden.
Weniger Wiederholungsversammlungen durch veränderte Beschlussfähigkeit
Beschlussfähig sind Eigentümerversammlungen künftig unabhängig von der Zahl der anwesenden und vertretenen Eigentümer. Und auch ohne Miteigentumsanteile! Damit sollen der Aufwand und die Kosten von Wiederholungsversammlungen vermieden werden. Das Protokoll ist jedoch unverzüglich nach Beendigung der Eigentümerversammlung zu erstellen.
Geringere Fristen, leichtere Einberufung
Auch die Einberufungsfrist von Eigentümerversammlungen wird verlängert. Und zwar von 2 auf 3 Wochen und ist künftig auch in Textform, wie beispielsweise per E-Mail, möglich. Kann die Einberufung der Eigentümerversammlung durch den Verwalter oder Beiratsvorsitzenden nicht erfolgen, so können Eigentümer selbst eine Einberufung durchführen.