Solo-Selbstständige sehen sich auch außerhalb von Krisenzeiten regelmäßig mit existenziellen Risiken konfrontiert, egal ob sie gewerblich oder als Freiberufler tätig sind. Oft fehlen ihnen wesentliche Marketing-Grundkenntnisse, die für eine stabile Wettbewerbsposition und Krisenresilienz unerlässlich sind. Diese Unsicherheiten führen dazu, dass dringend notwendige Aufgaben – zum Beispiel die Digitalisierung – vernachlässigt werden, während die Sorge vor finanziellen Engpässen oder dem geschäftlichen Aus stetige Begleiter sind.
Hier setzt die neue KOMPASS-Förderung an: Das KOMPASS-Programm, kurz für „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“, wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiiert und durch den Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Es zielt darauf ab, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern, die ihr Einkommen hauptsächlich aus ihrer selbstständigen Tätigkeit beziehen und maximal einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen, durch individuell angepasste Qualifizierungsmaßnahmen professionelles Know-how zu vermitteln. Es soll ihnen helfen, ihr Geschäftsmodell zukunftssicher und erfolgreich am Markt zu positionieren und gegen den Wettbewerb zu stärken.
KOMPASS-Förderung: Wer ist förderfähig?
Die KOMPASS-Förderung steht Solo-Selbstständigen und Freiberuflern offen, die primär aus ihrer Selbstständigkeit ihr Einkommen erzielen und seit mindestens zwei Jahren aktiv sind. Ziel ist es, Unternehmer zu unterstützen, die allein oder mit maximal einem Vollzeitäquivalent arbeiten. Die Förderung soll die Weiterentwicklung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen ermöglichen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Krisenresistenz der Geförderten zu stärken.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen, die sowohl berufsspezifische als auch überfachliche Kompetenzen vermitteln. Die entsprechenden Maßnahmen müssen mindestens 20 Zeitstunden umfassen, wobei bis zu 90% der Netto-Gebühren, maximal jedoch 4.500 € gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit seit mindestens zwei Jahren besteht und die Selbstständigen ihr Haupteinkommen aus dieser Tätigkeit beziehen. Darüber hinaus muss die geplante Qualifizierungsmaßnahme den spezifischen Förderkriterien entsprechen und eine Überprüfung durch die zuständige Beratungsstelle standhalten. Die Antragsstellenden können sich für vorgeschlagene Maßnahmen entscheiden oder selbst eine Weiterbildung auswählen, die den Richtlinien entspricht.
Antragstellung und Durchführung
Für die Antragstellung auf eine KOMPASS-Förderung ist der Kontakt zur zuständigen KOMPASS-Beratungsstelle notwendig, die den Antragsprozess unterstützt und bei der Auswahl geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen berät. Im Antrag müssen in der Regel Angaben zur Person, zur geschäftlichen Tätigkeit, zur geplanten Weiterbildung sowie zur finanziellen Situation gemacht werden. Die Bearbeitungszeit kann variieren, daher ist es ratsam, sich direkt bei der Beratungsstelle nach dem aktuellen Stand zu erkundigen.
Alternativ können qualifizierte Beratungsagenturen wie markoon Consulting bei der Antragstellung und der Kommunikation mit der Behörde unterstützen und ebenfalls zu allen Fragen rund um die KOMPASS-Förderung beraten. Als Partner von imovion und als Unternehmensberatung mit angeschlossener Werbeagentur kann markoon Consulting sowohl die Förderberatung als auch die eigentlichen Fördermaßnahmen übernehmen.
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