Bereits seit einigen Jahren sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Apps barrierefrei zu gestalten. Ab dem 28. Juni 2025 erweitert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) diese Verpflichtung auf private Unternehmen. Damit sind ab diesem Stichtag barrierefreie Websites auch für Immobilienverwalter gesetzlich vorgeschrieben.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Immobilienbranche ist dabei besonders betroffen, da viele Verwaltungsprozesse wie Mieterkommunikation, Schadensmeldungen oder Bewerbungen für Wohnraum inzwischen digital abgewickelt werden. Eine nicht barrierefreie Website könnte künftig nicht nur rechtliche Sanktionen nach sich ziehen, sondern auch potenzielle Kund*innen ausschließen.
Digitale Barrieren: Warum barrierefreie Websites unverzichtbar sind
In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, was etwa 9,3 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Bei den über 64-jährigen Menschen beträgt die Schwerbehindertenquote sogar 24,5 %. Hinzu kommen viele Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, wie einer Sehschwäche oder eingeschränkter Mobilität. Menschen mit Behinderungen stoßen auf nicht-barrierefreien Websites häufig auf erhebliche Schwierigkeiten, die ihnen den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen verwehren.
Sehbehinderte oder blinde Menschen, die auf Screenreader angewiesen sind, können beispielsweise nicht alle Inhalte erfassen, wenn diese nicht korrekt strukturiert sind oder wichtige Informationen nur in Bildern enthalten sind, ohne alternative Beschreibungen. Für sie ist es oft unmöglich, sich durch eine Website zu navigieren oder Formulare auszufüllen.
Diese Barrieren führen nicht nur zu Frustration, sondern auch dazu, dass viele Menschen digitale Dienstleistungen gar nicht nutzen können. Immobilienverwalter, deren Websites solche Hürden aufweisen, verlieren so potenzielle Kund*innen, die wichtige Funktionen wie Mieterservices oder die Kontaktaufnahme schlicht nicht erreichen.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte und Funktionen einer Website von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Um dies zu erreichen, müssen Websites bestimmte Anforderungen erfüllen – unter anderem:
- Leichte Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
- Screenreader-Kompatibilität für sehbehinderte und blinde Menschen
- Kontraste und Schriftgrößen, die auch Menschen mit Sehschwäche unterstützen
- Navigationshilfen, die ohne Mausbedienung funktionieren
- Untertitel oder Transkripte für audiovisuelle Inhalte
Für Immobilienverwalter bedeutet das sehr konkret, dass zum Beispiel Website-Elemente wie Kontaktformulare, Mieterservices oder Immobilienangebote zugänglich gestaltet sein müssen.
Die rechtlichen Anforderungen an Immobilienverwalter
Für Immobilienverwalter gilt es, die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA zu erfüllen. Diese Richtlinien legen technische Standards fest, darunter:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein.
- Bedienbarkeit: Navigation und Interaktionen dürfen keine technischen oder physischen Barrieren haben.
- Verständlichkeit: Informationen müssen klar und einfach sein.
- Robustheit: Inhalte müssen auf unterschiedlichen Geräten und Browsern funktionieren.
Zusätzlich fordert das BFSG eine regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit durch standardisierte Tests.
So setzen Immobilienverwalter barrierefreie Websites um
Die Umsetzung einer barrierefreien Website kann komplex sein, daher sollten Immobilienverwalter frühzeitig mit der Planung beginnen. Eine schrittweise Herangehensweise ist dabei sinnvoll.
Im ersten Schritt sollte die bestehende Website auf Barrieren geprüft werden, um festzustellen, welche Bereiche angepasst werden müssen. Anschließend gilt es, die technischen Anforderungen der WCAG 2.1 AA zu implementieren, um sicherzustellen, dass die Website den geltenden Standards entspricht.
Gleichzeitig sollten die Mitarbeitenden geschult werden, damit das Thema Barrierefreiheit auch intern verstanden und nachhaltig verankert wird. Regelmäßige Tests sind unverzichtbar, um die Einhaltung der Standards fortlaufend zu gewährleisten und eventuelle Schwachstellen rechtzeitig zu identifizieren. Der Einsatz spezialisierter Tools oder die Zusammenarbeit mit erfahrenen Agenturen, die sich auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert haben, können dabei wertvolle Unterstützung bieten.
Vorteile einer barrierefreien Website für Immobilienverwalter
Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Immobilienverwaltern auch eine Reihe konkreter Vorteile. Sie ermöglicht den Zugang zu einem erweiterten Kundenkreis, indem sie Menschen mit Behinderungen und ältere Zielgruppen erreicht, die bisher möglicherweise ausgeschlossen waren. Gleichzeitig verbessert sie die Nutzererfahrung für alle Besucher, da barrierefreie Websites in der Regel übersichtlicher und benutzerfreundlicher gestaltet sind. Darüber hinaus hat Barrierefreiheit einen positiven Einfluss auf die Suchmaschinenoptimierung, da Google und andere Suchmaschinen barrierefreie Websites bevorzugt bewerten. Nicht zuletzt profitieren Immobilienverwalter von einem Imagegewinn, da sie sich als modernes und inklusives Unternehmen positionieren, das gesellschaftliche Verantwortung ernst nimmt.
Hier noch einmal die Vorteile einer barrierefreien Website im Überblick:
- Erweiterung des Kundenkreises: Sie erreichen Menschen mit Behinderungen und ältere Zielgruppen.
- Bessere Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Website ist meist benutzerfreundlicher für alle.
- Suchmaschinenoptimierung: Barrierefreiheit fördert bessere Rankings bei Google und Co.
- Imagegewinn: Sie positionieren sich als modernes und inklusives Unternehmen.
Barrierefreie Website für Immobilienverwalter: Ein Fazit
Eine barrierefreie Website ist ab 2025 für Immobilienverwalter unumgänglich. Sie erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern zeigt auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und verbessert die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Immobilienverwalter sollten diese Pflicht als Chance sehen, um neue Zielgruppen zu erreichen und sich digital optimal aufzustellen.
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