Die IHK Saarland rechnet im Rahmen der Fortbildungsprüfung zum/zur „Geprüften Immobilienfachwirt/-in (IHK)“ die an der Europäischen Immobilien-Akademie Saarbrücken e. V. erbrachten Prüfungsleistungen zum/zur „Diplom Immobilienwirt/in (EIA)“ an. Wer diese EIA Prüfung bestanden hat, wird bei der Prüfung zum „Geprüften Immobilienfachwirt/-in (IHK)“ bei der IHK Saarland von folgenden Prüfungsbestandteilen nach § 3 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)“ vom 25. Januar 2008“ befreit:
Immobilienbewirtschaftung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
Bauprojektmanagement (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
Marktorientierung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
Eine Anrechnung wird von der IHK Saarland nur dann erfolgen, wenn die Prüfungsdauer der Prüfung zum/zur „Diplom Immobilienfachwirt/-in (EIA)“ sechs Zeitstunden beträgt und sich auf Inhalte der Studienmodule „Geprüfte/r Immobilienmakler /in (EIA)“, „Geprüfte/r Immobilienverwalter /in (EIA)“ und „Geprüfte/r Immobilien-Projektentwickler /in (EIA)“ bezieht. Die übrigen Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 1 bis 3 der genannten Verordnung sowie die mündliche Prüfung zum/zur „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)“ müssen vor der IHK Saarland abgelegt werden.